Inkasso für Schornsteinfeger
Spezialisiertes Inkasso für Schornsteinfeger und Kaminkehrerbetriebe. Wir setzen Ihre Forderungen aus hoheitlichen und freien Tätigkeiten konsequent durch.
Keine Vorabkosten
Erfolgsbasierte Vergütung
Schnelle Bearbeitung
Start innerhalb 24h
Rechtssicher
BDIU-zertifiziert
Transparent
Online-Fallverfolgung
Herausforderungen für Schornsteinfeger
Als schornsteinfeger stehen Sie vor besonderen Herausforderungen beim Forderungsmanagement. Wir kennen Ihre Branche und bieten passgenaue Lösungen.
- !Eigentümer zahlen Pflichtgebühren trotz Feuerstättenbescheid nicht
- !Vermieter und Mieter streiten über Kostentragung
- !Freie Leistungen werden trotz Beauftragung nicht bezahlt
- !Wechsel der Hauseigentümer führt zu Unklarheiten
- !Zeitaufwand für Mahnwesen belastet den Betriebsablauf
Unsere Lösung für Sie
Mit unserem spezialisierten Inkasso-Service für schornsteinfeger profitieren Sie von:
- Spezialisierung auf Schornsteinfeger-Forderungen
- Expertise bei hoheitlichen und freien Tätigkeiten
- Durchsetzung gegen Eigentümer, Vermieter und Verwalter
- Schnelle Bearbeitung und hohe Erfolgsquote
- Entlastung von administrativen Aufgaben
- Faire Konditionen für Schornsteinfegerbetriebe
So läuft das Inkasso ab
Ein transparenter und effizienter Prozess speziell für schornsteinfeger.
Fallübergabe
Übermitteln Sie uns Feuerstättenbescheid, Rechnung und Eigentümerdaten.
Rechtsprüfung
Wir prüfen die Forderung und identifizieren den richtigen Schuldner.
Gezielte Mahnung
Professionelle Zahlungsaufforderung an den Eigentümer.
Durchsetzung
Gerichtliches Mahnverfahren bei Nichtzahlung.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Inkasso für schornsteinfeger.
Wer ist bei vermieteten Objekten zahlungspflichtig?
Grundsätzlich der Eigentümer. Auch wenn der Mieter die Kosten trägt, ist der Eigentümer Ihr Vertragspartner. Wir setzen die Forderung gegen den richtigen Schuldner durch.
Was tun bei Eigentümerwechsel?
Wir ermitteln den neuen Eigentümer und prüfen, ob die Forderung auf ihn übergegangen ist oder der alte Eigentümer weiter haftet.
Können auch freie Leistungen eingezogen werden?
Ja, selbstverständlich. Bei beauftragten freien Leistungen gelten die normalen zivilrechtlichen Regeln, und wir setzen Ihre Forderung durch.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Bei Schornsteinfeger-Forderungen erreichen wir eine Realisierungsquote von über 90%, da die Schuldner in der Regel Immobilieneigentümer sind.
Offene Forderungen? Wir helfen schornsteinfeger.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen die besten Optionen auf.