Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rechtskraft Inkasso GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Inkassodienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Inkassodienstleistungen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die zur Einziehung übergebenen Forderungen bestehen, fällig und einredefrei sind.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Inkassoauftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Die Inkassokosten werden grundsätzlich vom Schuldner erhoben und belasten nicht den Auftraggeber, soweit sie einbringlich sind.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.

§ 6 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Inkassoauftrag kann von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

(2) Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024