Inkasso für Baugewerbe
Spezialisiertes Inkasso für Bauunternehmen und Baunebengewerbe. Wir setzen Ihre Werklohnforderungen aus Bauprojekten professionell und konsequent durch.
Keine Vorabkosten
Erfolgsbasierte Vergütung
Schnelle Bearbeitung
Start innerhalb 24h
Rechtssicher
BDIU-zertifiziert
Transparent
Online-Fallverfolgung
Herausforderungen für Baugewerbe
Als baugewerbe stehen Sie vor besonderen Herausforderungen beim Forderungsmanagement. Wir kennen Ihre Branche und bieten passgenaue Lösungen.
- !Auftraggeber zahlen trotz Bauabnahme nicht oder verzögert
- !Behauptete Mängel werden zur Zahlungsverweigerung genutzt
- !Insolvenz von Generalunternehmern gefährdet Subunternehmer-Forderungen
- !Komplexe Vertragsgestaltung nach BGB und VOB
- !Lange Projektlaufzeiten führen zu hohen Außenständen
Unsere Lösung für Sie
Mit unserem spezialisierten Inkasso-Service für baugewerbe profitieren Sie von:
- Spezialisierung auf Bau- und Werklohnforderungen
- Expertise bei BGB- und VOB-Verträgen
- Durchsetzung auch bei strittigen Mängeln
- Unterstützung bei Bauhandwerkersicherung nach § 648 BGB
- Schnelle Sicherungsmaßnahmen bei Zahlungsgefährdung
- Professionelle Kommunikation mit Bauherren und GUs
So läuft das Inkasso ab
Ein transparenter und effizienter Prozess speziell für baugewerbe.
Fallübergabe
Übermitteln Sie uns Bauvertrag, Aufmaße, Rechnungen und Abnahmeprotokolle.
Baurechtliche Prüfung
Analyse der Vertragsgrundlage und möglicher Einwendungen.
Konsequente Mahnung
Professionelle Zahlungsaufforderung mit klarer Fristsetzung.
Durchsetzung
Gerichtliches Verfahren und Sicherungsmaßnahmen.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Inkasso für baugewerbe.
Was tun bei behaupteten Baumängeln?
Wir prüfen, ob die Mängelrüge form- und fristgerecht erfolgte und ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht. Oft können wir trotz behaupteter Mängel einen Großteil der Forderung durchsetzen.
Wie funktioniert die Bauhandwerkersicherung?
Nach § 648 BGB können Bauunternehmer eine Sicherheit für ihren Werklohn verlangen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieses Anspruchs.
Was bei Insolvenz des Generalunternehmers?
Wir melden Ihre Forderungen ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter an und prüfen, ob Direktansprüche gegen den Bauherrn bestehen.
Können auch Nachträge eingezogen werden?
Ja, wenn diese berechtigt beauftragt wurden. Wir prüfen die Durchsetzbarkeit von Nachtragsansprüchen.
Offene Forderungen? Wir helfen baugewerbe.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen die besten Optionen auf.